Streetwatch

Lenkprotokoll

Fahrtenbuch NEU ab 1.1.2018

Die Lenkprotokoll-Verordnung

Die Aufzeichnung von Lenker-Arbeitszeiten hat in Österreich seit dem 1. Jänner 2018 in Form eines Lenkprotokolls laut Lenkprotokoll-Verordnung (LP-VO) zu erfolgen.

Sie hat die Fahrtenbuch­verordnung abgelöst, die mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft getreten ist (§ 7 Abs. 2 LP-VO).

Das Lenkprotokoll muss unter anderem Kennzeichen und Kilo­meter­stände der verwendeten Fahrzeuge sowie Beginn und Ende der Einsatz­zeit, Lenkpausen, Ruhepausen und – sofern der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht – auch aller sonstigen Arbeitszeiten enthalten (§ 5 LP-VO).

Geführt werden muss das neue Lenkprotokoll von laut Lenkprotokoll-Verordnung allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen lenken, sofern darin kein Tachograph verbaut ist und keine Ausnahme von der Lenkprotokoll-Pflicht besteht (§ 17 Abs. 3 AZG, § 1 LP-VO).

Lenkprotokoll-Verordnung Beispiel-Formular

Lenkprotokoll in der Praxis

Für die tägliche Arbeit bedeutet die neue Lenkprotokoll-Verordnung aufgrund der zusätzlichen Dokumentationspflichten einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand für Unternehmer und Personal.

Die Eintragungen nimmt die Lenkerin bzw. der Lenker laufend selbst vor; eine Korrektur muss den ursprünglichen Eintrag erkennen lassen (§ 4 LP-VO). Elektronisch geführte Aufzeichnungen müssen vollständig, geordnet, inhaltsgleich, authentisch und in einem System zusammengefasst sein (§ 5 Abs. 4 LP-VO).

Die Lenkprotokolle der letzten 56 Kalendertage führt die Lenkerin bzw. der Lenker mit und weist sie bei einer Kontrolle auf Verlangen vor. Nach Ende der Mitführpflicht bewahrt das Unternehmen sie mindestens 24 Monate auf (§§ 3 und 4 LP-VO).

Kurzum: Viel Papierarbeit, die produktive Arbeitszeit kostet und fehleranfällig ist. Arbeitgeber, die nicht dafür sorgen, dass ihre Lenkerinnen und Lenker das Lenkprotokoll führen, sind mit Geldstrafe bedroht (§ 28 AZG).

Papierstapel aus Lenkprotokollen
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Ing. Andreas StachetsbergerIng. Andreas Stachetsberger
Telefon: +436642060972
E-Mail: andreas@streetwatch.eu
 

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